Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung des Jobportals crabster
§ 1 Allgemeine Regelungen
(1) Die heureka service GmbH, Hirsauer Str. 14/1, D-71083 Herrenberg, HRB 743597 nachfolgend „heureka“), vertreten durch Herrn Harry Riethmüller, bietet Personaldienstleistern im Rahmen eines Dienstvertrages die Möglichkeit, das Jobportal crabster (nachfolgend: „crabster“) gemäß den Vorgaben dieser allgemeinen Nutzungsbedingungen dauerhaft zu nutzen.
(2) Diese Nutzungsbedingungen enthalten abschließend die zwischen heureka und dem Personaldienstleister geltenden Bedingungen für die von heureka im Rahmen dieses Dienstvertrages angebotenen Leistungen. Von diesen Nutzungsbedingungen abweichende Regelungen gelten nur dann, wenn diese von heureka schriftlich bestätigt werden. Mit der Zulassung gem. § 3 erkennt der Personaldienstleister diese Nutzungsbedingungen als maßgeblich an.
(3) Änderungen dieser Nutzungsbedingungen werden dem Personaldienstleister von heureka schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Personaldienstleister solchen Änderungen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als vereinbart. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Personaldienstleister im Falle der Änderung der Nutzungsbedingungen gesondert hingewiesen.
§ 2 Leistungen der heureka
(1) Die heureka darf die Domain ändern, wenn sie dies dem Personaldienstleister mit einer Frist von einem Monat zuvor schriftlich ankündigt. Der Personaldienstleister kann in diesem Fall den Vertrag spätestens zwei Wochen nach Empfang der Änderungsmitteilung durch schriftliche Mitteilung gegenüber der heureka zum Zeitpunkt des Eintritts der Änderung kündigen. Der Vertrag endet dann mit dem letzten Tag des Betriebes der Domain crabster.de. Sollte es der heureka aus rechtlichen Gründen nicht möglich sein, die Domain weiter zu betreiben, kann er die Domain fristlos ändern.
(2) Die heureka bindet die Stellenanzeigen des Personaldienstleisters in crabster ein.
(3) Die heureka behält sich vor, crabster jederzeit zu ändern, zu erweitern oder einzustellen, sowie bestimmte Endkunden, Gruppen von Endkunden oder Personaldienstleister von der Nutzung des Jobportals auszuschließen.
(4) Die Schaffung von Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten zwischen den Personaldienstleistern und Bewerbern;
(5) Beratungs- und Unterstützungsleistungen für die Personaldienstleister nach gesonderter Vereinbarung mit heureka.
§ 3 Zulassung und Zugang zu crabster
(1) Voraussetzung für die Nutzung von crabster ist die Zulassung durch heureka. Crabster steht nur Personaldienstleistern zur Verfügung. Ein Anspruch auf Zulassung oder Nutzung von crabster besteht nicht.
(2) Der Personaldienstleister hat im Zulassungsantrag seine Unternehmensdaten, Rechnungsdaten und einen Ansprechpartner zu benennen. Die Annahme des Zulassungsantrags erfolgt durch Zulassungsbestätigung per E-Mail oder per Telefax. Durch die Zulassung kommt ein kostenpflichtiger Dienstvertrag auf unbestimmte Zeit zwischen heureka und dem jeweiligen Personaldienstleister nach diesen Nutzungsbedingungen zustande. Die vom Personaldienstleister zu zahlende Vergütung richtet sich nach den aktuellen Preiskonditionen, welche auf crabster einsehbar sind.
(3) Über das in der Zulassungsbestätigung übermittelte Master-Login hat der Personaldienstleister die Möglichkeit, den Mitarbeitern in seinem Unternehmen eine eigene Zugangsberechtigung einzuräumen und nach seinen Wünschen zu konfigurieren, um diesen eine optimale Arbeit auf crabster zu ermöglichen.
(4) Der Personaldienstleister steht dafür ein, dass die von ihm, insbesondere im Rahmen seines Antrages auf Zulassung gem. Abs. 2 gegenüber heureka gemachten Angaben wahr und vollständig sind. Er verpflichtet sich, heureka künftigen Änderungen der gemachten Angaben unverzüglich mitzuteilen. Gleiches gilt auch für alle Angaben, die vom Personaldienstleister bei der Einrichtung von Mitarbeiter-Logins gemacht werden.
(5) heureka ist berechtigt, einem Personaldienstleister die Zulassung zu entziehen oder den Zugang zu crabster zu sperren, falls ein hinreichender Verdacht besteht, dass er gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen hat. Der Personaldienstleister kann diese Maßnahmen abwenden, wenn er den Verdacht durch Vorlage geeigneter Nachweise auf eigene Kosten ausräumt.
(6) Alle Logins sind individualisiert und dürfen nur vom jeweils berechtigten Personaldienstleister verwendet werden. Der Personaldienstleister ist verpflichtet, Login und Passwort geheim zu halten und vor dem unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen. Der Personaldienstleister ist auch für die Geheimhaltung der Mitarbeiter-Logins verantwortlich und wird seine Mitarbeiter entsprechend anweisen. Bei Verdacht des Missbrauchs durch einen Dritten wird der Personaldienstleister heureka hierüber unverzüglich informieren. Sobald heureka von der unberechtigten Nutzung Kenntnis erlangt, wird heureka den Zugang des unberechtigten Personaldienstleisters sperren. heureka behält sich das Recht vor, Login und Passwort eines Personaldienstleisters zu ändern; in einem solchen Fall wird heureka den Personaldienstleister hierüber unverzüglich informieren.
§ 4 Pflichten des Personaldienstleisters
(1) Der Personaldienstleister verpflichtet sich, crabster nur für den festgelegten Zweck des Jobportals zu nutzen. Er verpflichtet sich, die zum Vertragsabschluss erforderlichen Daten sorgfältig und nach bestem Wissen anzugeben und keine irreführenden Angaben zu machen, sowie den Dienst nicht durch missbräuchliche Inanspruchnahme zu überlasten. Der Personaldienstleister wird es unterlassen, den unberechtigten Zugriff auf Daten Dritter zu versuchen.
(2) Der Personaldienstleister ist verpflichtet, die von ihm eingestellten Angebote rechtmäßig zu gestalten. Insbesondere, aber nicht ausschließlich, hat der Personaldienstleister dafür Sorge zu tragen, dass die Inhalte nicht die religiösen und kulturellen Belange anderer Personaldienstleister und/oder Arbeitssuchenden verletzen, die Angebote keinen verleumderischen, verletzenden, beleidigenden, bedrohenden, obszönen, pornographischen, jugendgefährdenden oder in sonstiger Weise gesetzeswidrigen oder gegen die guten Sitten verstoßenden Inhalt zeigen. Der Personaldienstleister gewährleistet, dass auch die Inhalte, die ggf. über im eigenen Angebot angebrachte Verknüpfungen zugänglich gemacht werden, diesen Anforderungen entsprechen. Der Personaldienstleister verpflichtet sich, weder sog. Spam- noch Junkmails zu versenden. Der Personaldienstleister verpflichtet sich, weder Inhalte noch Technologien zu verbreiten, die auf den Technologien von L. Ron Hubbard beruhen. Ferner verpflichtet sich der Personaldienstleister, die für seinen Geschäftsbetrieb geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in das Angebot und an gut sichtbarer Stelle den Anforderungen des Gesetzes entsprechend einzustellen.
(3) Der Personaldienstleister ist aufgrund § 5 TMG verpflichtet, sein Angebot mit einer Anbieterkennzeichnung zu versehen. Hierzu zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich Name/Firma, Vertretungsberechtigter, Anschrift. Der Personaldienstleister verpflichtet sich gegenüber der heureka, sämtlichen Pflichten aus dem Betrieb des Anzeigenbereiches nachzukommen, und hält bei Verstoß gegen eine oder mehrere der Pflichten die heureka von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.
(4) Der Personaldienstleister ist verpflichtet, sein Angebot mit Datenschutzhinweisen zu versehen. Die Informationspflichten beziehen sich nach Art. 13 Abs. 1 DSGVO insbesondere auf folgende Angaben: Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen, Kontaktdaten einer oder eines vom Verantwortlichen benannten Datenschutzbeauftragten, Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlagen, Beschreibung der berechtigten Interessen bei Verarbeitungen nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO, Datenempfänger, Absicht zur Verarbeitung in Drittländern, also Staaten außerhalb der EU. Außerdem wird der Katalog der Informationspflichten in Art. 13 Abs. 2 DSGVO erweitert durch Informationen, die für die Gewährleitung einer fairen und transparenten Verarbeitung notwendig sind, wie etwa Speicherdauer, bestehende Rechte (z. B. Auskunft, Berichtigung, Löschung), bestehendes Widerrufsrecht bei Abgabe einer Einwilligungserklärung, bestehendes Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde, gesetzliche oder vertragliche Verpflichtungen der betroffenen Person zur Bereitstellung bestimmter Daten und nähere Angaben im Falle automatisierter Entscheidungsfindungen einschließlich Profiling. Der Personaldienstleister verpflichtet sich gegenüber der heureka, sämtlichen Pflichten aus dem Betrieb des Anzeigenbereiches nachzukommen, und hält bei Verstoß gegen eine oder mehrere der Pflichten die heureka von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.
(5) Der Personaldienstleister wird ausschließlicher Vertragspartner seiner Kunden. Jegliche Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Personaldienstleister und seinen Kunden bestehen ausschließlich zwischen diesen Parteien. Der Personaldienstleister hat die heureka von Forderungen des Kunden des Personaldienstleisters freizustellen.
§ 5 Vergütung
(1) Der Personaldienstleister zahlt für das gebuchte Modul an die heureka monatlich im Voraus eine Pauschale laut der aktuellen Preisliste. Die Zahlung ist fällig bis spätestens zum 3. Werktag eines jeden Monats. Darüber hinaus zahlt der Personaldienstleister monatlich für jede veröffentliche Stellenanzeige einen Betrag laut der aktuellen Preisliste.
(2) Zusätzlich zu den vorgenannten Vergütungen hat die heureka Anspruch auf Zahlung der hierauf entfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Der Personaldienstleister kommt ohne weitere Mahnung in Verzug, falls die Zahlungen nicht zu den vereinbarten Terminen dem Konto der heureka gutgeschrieben sind. Es gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen, u.a. ist heureka nicht verpflichtet, während des Zahlungsverzuges Stelleanzeigen zu veröffentlichen.
(4) Hinsichtlich aller Zahlungsansprüche wird das Recht des Personaldienstleisters zur Zurückbehaltung oder Aufrechnung ausgeschlossen, soweit die Gegenansprüche des Personaldienstleisters nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 6 Außendarstellung
(1) Die heureka verpflichtet sich, das Portal in angemessenem Umfang entgeltlich zu bewerben.
(2) Der Personaldienstleister erhält für die Dauer des Vertrages das Recht, mit der Teilnahme an crabster zu werben. Der Personaldienstleister ist nicht befugt, hierfür Texte, Marken oder andere Kennzeichen der heureka zu nutzen. Offizielle Werbemittel des Jobportals sind von diesem Verbot ausgenommen.
(3) Die heureka erhält für die Dauer des Vertrages das Recht, mit der Teilnahme des Personaldienstleisters an crabster zu werben.
(4) Die Parteien werden Pressemitteilungen, die über die übliche Werbung hinausgehen, zuvor miteinander abstimmen. Können sich die Parteien nicht einigen, behält die heureka das Recht, die letzte Entscheidung über eine Pressemitteilung zu treffen.
(5) Für den Fall, dass der Personaldienstleister eine seiner vorstehend benannten Pflichten verletzten sollte, zahlt er eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.000 EUR an die heureka, die sofort und ohne Abzüge fällig ist. Etwaige Schadenersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
§ 7 Geheimhaltung und Kundenschutz
(1) Die Parteien verpflichten sich wechselseitig, gegenüber Dritten über alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Vorgänge, insbesondere über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, absolutes Stillschweigen zu bewahren. Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort.
(2) Sämtliche wechselseitig ausgetauschten Geschäftsunterlagen sind sorgfältig in den eigenen Geschäftsräumen zu verwahren und vor Einsichtnahme Unbefugter zu schützen.
(3) Die Parteien verpflichten sich, es zu unterlassen, Mitarbeiter der anderen Partei abzuwerben.
§ 8 Haftung
(1) Eine Haftung der heureka – gleich aus welchem Rechtsgrund – tritt nur ein, wenn der Schaden durch schuldhafte Verletzung einer der Kardinalpflichten oder wesentlichen Nebenpflichten in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht worden ist oder auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der heureka zurückzuführen ist.
(2) Haftet die heureka gemäß § 8 Abs. 1 für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, so ist die Haftung auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, mit dessen Entstehen die heureka bei Vertragsschluss aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen musste. Dies gilt in gleicher Weise für Schäden, die aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Mitarbeitern von Beauftragten der heureka verursacht werden, welche nicht zu dessen Geschäftsführern oder leitenden Angestellten gehören. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder auf Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, es sei denn, es fallen der heureka Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
(3) Schadenersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben durch die vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.
(4) Die heureka übernimmt keinerlei Gewährleistung für Dienstleistungen des Personaldienstleisters.
(5) Für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung haftet die heureka in dem aus § 8 ersichtlichen Rahmen und auch nur insoweit, als dieser Verlust nicht durch angemessene Vorsorgemaßnahmen, insbesondere die tägliche Anfertigung von Sicherheitskopien aller Daten durch den Personaldienstleister selbst, vermeidbar gewesen wäre.
(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von eventuell eingebundenen gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen der heureka.
(7) Jegliche Haftungsansprüche entfallen, wenn der Personaldienstleister von sich aus in die Sphäre der heureka eingreift, sie wie auch immer modifiziert, unabhängig davon, in welchem Umfang solche Modifikationen stattfinden oder stattgefunden haben.
(8) Die heureka haftet nicht für die vom Personaldienstleister eingestellten Inhalte, die mindestens den Anforderungen gemäß § 4 Abs. 2 entsprechen müssen. Die heureka haftet nicht für die im Inhalt enthaltenen Behauptungen über Leistungen des Personaldienstleisters. Mögliche wettbewerbsrechtliche, arbeitsrechtliche, urheberrechtliche, markenrechtliche, datenschutzrechtliche oder sonstige Rechtsverstöße von Maßnahmen liegen in der Verantwortung des Personaldienstleisters. Die heureka wird gegenüber dem InternetPersonaldienstleister im Jobportal durch Allgemeine Geschäftsbedingungen und Haftungsausschlüsse entsprechend auf diese Regelung hinweisen.
(9) Der Personaldienstleister hält die heureka von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Die Freistellung ist hinsichtlich der Kosten der Verteidigung beschränkt auf die gesetzlichen Anwalts- und Gerichtsgebühren. Ein etwaiger Vergleich zwischen der heureka und dem Anspruchsteller unterliegt dem Zustimmungsvorbehalt des Personaldienstleisters. Die heureka wird den Anspruchsteller hierüber in Kenntnis setzen.
(10) Sofern die heureka Kenntnis von rechtswidrigen und/oder vertragswidrigen Inhalten erlangt, ist sie berechtigt, die Verknüpfung zu den beanstandeten Seiten unverzüglich zu unterbinden.
§ 9 Keine Datensicherung
Die heureka führt keine Datensicherung der vom Personaldienstleister eingestellten Inhalte und der für den Personaldienstleister empfangenen Bewerbungen durch, der Personaldienstleister ist für etwaige Datensicherung selbst verantwortlich.
§ 10 Datenschutz
(1) Die heureka speichert und verarbeitet die personenbezogenen Daten des Personaldienstleisters unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich zur Erfüllung dieses Vertrages. Die vom Personaldienstleister erhaltenen Daten (wie beispielsweise Anrede, Name, Adresse, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) werden ausschließlich beim Personaldienstleister erhoben, auf dem Server der heureka verarbeitet und genutzt, soweit dies für die Begründung, Ausführung, Änderung oder Beendigung dieses Vertrages erforderlich ist. Die heureka ist berechtigt, die Daten an von ihr beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies notwendig ist, damit die heureka ihren Verpflichtungen aus diesem Vertrag nachkommen kann. Der Personaldienstleister kann die hier erteilte Zustimmung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
(2) Der Personaldienstleister verpflichtet sich, bei der Teilnahme an crabster die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen zu berücksichtigen.
§ 11 Laufzeit und Kündigung
(1) Die Vereinbarung beginnt mit der Zulassung zu crabster und läuft auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag kann mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende des Monats gekündigt werden.
(2) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
(3) Als wichtiger Grund gelten insbesondere, aber nicht ausschließlich das Verwenden von rechtsverletzenden Inhalten des Auftraggebers gemäß § 4 Abs. 2, der Verzug des Personaldienstleisters mit mehr als durchschnittlich zwei Monatsbeiträgen, die fristlose Änderung der Domain durch die heureka.
(4) Die Kündigung erfolgt schriftlich.
§ 12 Rechtsnachfolge
Die heureka ist berechtigt, die sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten auf einen Dritten zu übertragen. Sie wird die Übertragung dem Personaldienstleister schriftlich zur Kenntnis bringen. Im Falle einer Übertragung durch die heureka steht dem Personaldienstleister ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Die Kündigung muss binnen 14 Tagen nach Eingang der Übertragungsmitteilung beim Personaldienstleister schriftlich bei der heureka eingehen. Sie wird wirksam zum Zeitpunkt der Übertragung.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Personaldienstleisters finden keine Anwendung, auch wenn der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
(2) Änderungen, Ergänzungen und Kündigungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Auch eine Aufhebung dieses Vertrages oder eine Änderung dieser Schriftformklausel bedürfen der schriftlichen Form. Nebenabreden wurden nicht getroffen.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts.
(4) Erfüllungsort ist der Sitz der heureka, sofern der Personaldienstleister Unternehmer ist.
(5) Gerichtsstand ist der Sitz der heureka, sofern der Personaldienstleister Unternehmer ist.
(6) Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der Nutzungsbedingungen im Übrigen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung gelten, die im Rahmen des Möglichen dem am nächsten kommt, was die Parteien unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte gewollt haben. Das Gleiche gilt für den Fall, dass eventuelle Vereinbarungsergänzungen notwendig werden. § 139 BGB findet keine Anwendung.