Anlagenführer (m/w/d)
Stellen-Info
- Qualifikation: abgeschlossene Ausbildung als Verfahrensmechaniker / Mechatroniker o.ä. / erste Erfahrungen von Vorteil
- Lohn: 17,00 €/Std – 20,00 €/Std + Schichtzulagen +Fahrgeld / Autom. Lohnerhöhung laut Branchentarif
- Arbeitszeiten: 06:00 – 14:00 und 14:00 – 22:00 und 22:00 – 06:00 / Tagschicht, Frühschicht, Spätschicht, Nachtschicht
- Führerschein und PKW aufgrund der Schichtzeiten notwendig
- Aufgaben: u.a. Verantwortung für den Produktionsablauf / Optimierung von Automations- und Spritzgußanlagen / Rüstung der Maschinen
Stellenbeschreibung und Infos
Eine langfristige Tätigkeit in einem namhaften Unternehmen ist vorab im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung zu besetzen. Die Stelle ist in Vollzeit und mit der Option auf Festanstellung bei Eignung zu vergeben.
Tätigkeiten und Aufgaben:
– Sie sind verantwortlich für den Produktionsablauf und die Maschinenauslastung
– Sie führen selbstständig Prozessoptimierungen und Verbesserungen durch
– Sie optimieren die Automations- und Spritzgußanlagen
– Sie beheben Produktionsstörungen und Qualitätsbeanstandungen
– Sie rüsten die Anlagen und Maschinen
Weiterhin arbeiten Sie eng mit anderen Abteilungen wie beispielsweise der Optimierung, der Instandhaltung oder dem Werkzeugservice zusammen, Sie erstellen Störungsanalysen und helfen mit bei der Verpackung und Kontrolle von Fertigteilen und übernehmen Wartungsaufgaben
Benötigte Qualifikationen:
- abgeschlossene Ausbildung zum Mechatroniker / Verfahrensmechaniker Kunststofftechnik, Industriemechaniker mit mehrjähriger Berufserfahrung – bestenfalls in einem hochautorisierten Produktionsumfeld
- technisches Verständnis für komplexe Zusammenhänge
- sehr gute technische Auffassungsgabe
- Körperlich fit und belastbar
- Flexibilität bzgl. der Schichtzeiten
- Motivation und Teamfähigkeit
- Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit
Wir bieten Ihnen:
Im Rahmen von Einsätzen bei Kunden bei denen der Branchentarif im Bereich Kunststoff Anwendung findet, entstehen folgende Branchentarifzuschläge:
ab Einsatzbeginn 4 %**
nach dem dritten vollendeten Monat 6 %
nach dem fünften vollendeten Monat 9 %
nach dem siebten vollendeten Monat 13 %
nach dem neunten vollendeten Monat 15 %
nach dem fünfzehnten vollendeten Monat 25 %
* Tarifvertragliche kann im Rahmen eines Vergleichsentgelts beim Kunden eine Deckelung/Begrenzung des Branchenzuschlags eintreten.
** in der letzten Stufe ist laut Tarifvertrag keine Decklung möglich, es wird der volle Branchenzuschlag gezahlt!
Als Mitglied des Bundesarbeitgeberverbands der Personaldienstleister (BAP) garantieren wir Ihnen über den gesamten Zeitraum Ihrer Beschäftigung feste und geregelte Bedingungen laut Tarifvertrag:
- klare Richtlinien zur Lohneingruppierung
- Arbeitszeitkonto / Überstundenkonto
- stetig steigende Sonderzahlungen
- (Weihnachts- und Urlaubsgeld)
- bis zu 30 Tage bezahlter Urlaub / Jahr
- festgelegte Zuschläge (teilw. steuerfrei !)
- automatische Lohnsteigerungen (im Branchentarifbereich)